Was ist finaler rettungsschuss?

Finaler Rettungsschuss

Der finale Rettungsschuss ist ein Begriff aus dem Waffenrecht und beschreibt den Schuss, der von einem Polizeibeamten oder anderen befugten Personen abgegeben wird, um eine unmittelbar bevorstehende Lebensgefahr oder schwere Verletzungsgefahr für sich oder andere abzuwenden.

  • Zweck: Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder schweren Verletzungsgefahr (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Abwendung%20von%20Gefahr)
  • Rechtliche Grundlagen: Die Gesetze, die den Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte regeln, variieren je nach Land und Bundesland. Der finale Rettungsschuss ist in der Regel nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, wenn alle anderen milderen Mittel (z.B. Ansprache, Einsatz von Pfefferspray, körperliche Gewalt) ausgeschöpft oder offensichtlich aussichtslos sind.
  • Voraussetzungen:
    • Unmittelbare Lebensgefahr: Es muss eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben von Personen bestehen.
    • Verhältnismäßigkeit: Der Schusswaffeneinsatz muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Schaden, der durch den Schuss entstehen kann, nicht außer Verhältnis zu dem Schaden stehen darf, der durch die abzuwendende Gefahr droht. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Verhältnismäßigkeit)
    • Ultima Ratio: Der Schusswaffeneinsatz muss das letzte Mittel sein, um die Gefahr abzuwenden. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Ultima%20Ratio)
  • Ziel: Der Schuss sollte idealerweise so gezielt erfolgen, dass die Handlungsfähigkeit des Angreifers beeinträchtigt wird, ohne ihn unnötig zu töten. Dies ist jedoch in der Stresssituation oft schwierig umzusetzen.
  • Rechtfertigung: Der finale Rettungsschuss ist in der Regel als Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt. (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Notwehr) oder (https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Nothilfe)
  • Folgen: Ein Schusswaffeneinsatz kann sowohl strafrechtliche als auch disziplinarrechtliche Folgen für den Beamten haben, auch wenn er rechtmäßig war. Es erfolgt in der Regel eine Untersuchung des Vorfalls.
  • Besondere Aspekte: Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen finalen Rettungsschuss vorlagen, erfolgt immer auf Grundlage der konkreten Situation und der Erkenntnisse, die der Beamte in diesem Moment hatte. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung.